Angebotsnummer 3022022-0
Wir bieten auch den Schwerpunkt Trockenbau an!
Teil II (Fachtheorie)
- Technik und Gestaltung
- Auftragsabwicklung
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
Ziel
Meistertitel im Stuckateurhandwerk Teil II.
Zielgruppe
Gesellen und Facharbeiter aus dem Stuckateurhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.
Information
Den Meisterlehrgang im Stuckateur- und Trockenbauerhandwerk Teil I, bieten wir in Vollzeitform an.
Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr Teil II (zirka 230,00 €)
Hinweis:
Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.
Unser Tipp für Sie:
Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen!
Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.
Voraussetzungen
Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.
- Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
- Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Frau Linhardt, Tel.: 0911 5309-248) Kontakt auf.
Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.
Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Zertifizierung
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